3 Varianten: Digitale Signatur – digitale Unterschriften

Man unterscheidet derzeit zwischen 3 Varianten:

  • einfache elektronische Signatur
  • fortgeschrittene elektronische Signatur
  • qualifizierte Signatur

Einfache elektronische Signatur

Sie bietet keinen Nachweis der Authentizität des Signierenden und dokumentiert juristisch nur eine Willensbekundung. Die Echtheit wird durch die Annahme begründet, dass kein Dritter die Unterschrift fälschen würde.

Beispielweise sind dies eingescannte und eingefügte Unterschriften oder per Finger direkt auf dem PDF unterschriebene Dokumente

Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)

Hierbei wird das Dokument selbst elektronisch mit einem Siegel versehen. Das Verfahren dabei garantiert, dass nach dem Anbringen der Signatur keinerlei Veränderungen mehr am Dokument vorgenommen wurden. Die Signatur kann selbst erstellt und eingefügt werden. Damit kann die Identität des Signierenden nicht nachgewiesen werden, das Dokument allerdings ist damit unveränderlich signiert.

Als Absender kann man dabei zusätzlich auf das SMS-TAN Verfahren setzen. Hiermit können Sie sicher stellen, dass das Dokument auch vom gewünschten Empfänger unterschrieben wird und damit die Identität sicherstellen.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Bei der QES handelt es sich ebenfalls um eine elektronische Signatur, die in das Dokument eingebettet wird.

Um eine QES zu erhalten, muss man sich diese beispielsweise mittels VideoIdent oder PostIdent identifizieren. Alternativ gibt verschiedene Trustcenter wie beispielsweise D-Trust (Bundesdruckerei) oder Swisscom. Damit ist dann die Identität garantiert und die Signatur rechtskräftig.

Unsere Lösungen zur digitalen Signatur unterstützen Sie bei dem Prozess vollumfänglich. Wir implementieren die für Sie passende Lösung und begleiten Sie mit einem erprobten Einführungsprozess.